Ethische Fallbesprechung

Immer häufiger werden im Krankenhaus Fragen nach dem Sinn medizinischer, pflegerischer und anderer Maßnahmen gestellt: Ist die Behandlung im Sinne eines Patienten oder einer Patientin? Wie sieht es zukünftig mit der Lebensqualität aus?

Es kann vorkommen, dass Ärzt*innen und Pflegende, Angehörige und Betreuende unterschiedliche Sichtweisen auf die Behandlungswünsche eines Patienten haben und die Situation daher manchmal unterschiedlich bewerten. Oft handelt es sich dabei um Krisensituationen oder Situationen am Lebensende.

Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten bietet das Ethikkomitee eine ethische Fallbesprechung an. Dabei dient das Votum lediglich als Orientierung und Empfehlung und ersetzt nicht die medizinisch-rechtliche Verantwortung der behandelnden Ärzt*innen und beurteilt auch nicht die Qualität der medizinischen Behandlung.

Eine ethische Fallbesprechung kann jede Person beantragen, die an der Behandlung und Begleitung eines Patienten oder einer Patientin beteiligt ist. Die Umsetzung erfolgt zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen.

Kontakt

Das Sekretariat der Klinik für Anästhesiologie nimmt die Anfragen entgegen:
 

Alternativ können Sie sich an die Seelsorge (Tel.: 05241 – 83 29 140)

oder an das Personal der jeweiligen Stationen wenden.

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