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Qualitätsberichte

Wir verstehen unsere Qualitätsberichte als einen wichtigen Baustein zur Erhöhung der Transparenz unserer Leistungen und als Kommunikationsinstrument mit unseren Patientinnen und Patienten sowie den niedergelassenen Ärzten. Über die gesetzliche Informationspflicht hinaus (siehe „Gesetzlicher Qualitätsbericht“) veröffentlichen wir daher weitergehende Informationen im Jahresbericht zur Qualitätssicherung des Clinotel-Krankenhausverbundes sowie in unserem freiwilligen Qualitätsbericht.

Freiwilliger Qualitätsbericht 2010/2011

mit unserem freiwilligen Qualitäts- und Jahresbericht 2010/2011 möchten wir unsere Patienten und ihre Angehörigen wie auch unsere niedergelassenen Haus- und Fachärzte ber unsere Leistungsangebote nd Schwerpunkte in denKliniken, aber auch über Entwicklungen und Innovationen informieren. Zudem möchten wir neben den einzelnen baulichen, medizinischen und pflegerischen Entwicklungen des letzten Jahres, möchten wir unsere Planungen für das Jahr 2012 und unsere Schruitte auf dem Weg zum 'Magnet-Klinikum' vorstellen. 

                               Qualitätsbericht 2010/2011

Gerne schicken wir Ihnen auch ein broschiertes Exemplar. Hierfür senden Sie bitte eine Email  mit Ihrer Anschrift an: melanie.dammann (at) klinikum-guetersloh (dot) de

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Clinotel-Qualitätsbericht für das Jahr 2011

Im Jahresbericht zur Qualitätssicherung werden die umfassenden Aktivitäten der einzelnen Mitgliedshäuser sowie des Clinotel-Krankenhausverbundes zum Thema Qualitätssicherung sowie eine Reihe von Leistungszahlen dargestellt. 

Der Bericht umfasst neben dem  Klinikum Gütersloh auch alle weiteren Mitgliedshäuser des Clinotel-Krankenhausverbundes und ist in drei Bereiche unterteilt. Im ersten Berichtsteil finden Sie beispielhaft Maßnahmen und Projekte, mit denen wir die Patientenversorgung in unserem Haus kontinuierlich verbessert haben.

Der zweite Berichtsteil stellt Clinotel-Projekte dar, die wir gemeinsam mit der Clinotel-Geschäftsstelle im Berichtsjahr umgesetzt haben, der dritte Berichtsteil stellt verschiedene Leistungs- und Strukturdaten der einzelnen Mitgliedshäuser und des Verbundes insgesamt dar. 

Gesetzlicher Qualitätsbericht für das Jahr 2008

Erstmals im Jahr 2005 waren alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht rückwirkend für das Jahr 2004 zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V). 
Inhalt und Umfang der strukturierten Qualitätsberichte wurden in einer Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates festgelegt, um der interessierten Öffentlichkeit eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben. 

Das Klinikum Gütersloh stellt Ihnen im Rahmen des strukturierten Qualitätsberichtes ausführliche Informationen über die Behandlungsmöglichkeiten und das breite Leistungsspektrum unseres Krankenhauses zur Verfügung.

Lesehilfe für den gesetzlichen Qualitätsbericht

Um die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser besser und einfacher verstehen zu können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Lesehilfe erstellt, die Sie hier herunterladen können.

KTQ-Qualtätsbericht

Hier finden Sie den KTQ-Qualitätsbericht zur Zertifizierung des Städtischen Klinikums Gütersloh.