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Entlassung

Seit Januar 2004 müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Eigenanteil von 10 Euro entrichten.


Über evtl. Befreiungen informieren Sie unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme.  


Bitte entrichten Sie den Betrag spätestens bei Ihrer Entlassung, damit dieser an die Krankenkasse weitergeleitet werden kann. 


Bewahren Sie die Quittung bis zum Jahresende auf, um sie bei einem erneuten Krankenhausaufenthalt vorzulegen. 


Bescheinigungen über Ihren Aufenthalt für Ihren Arbeitgeber oder die eine Versicherung erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Station.