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Qualitätsberichte

Wir verstehen unsere Qualitätsberichte als einen wichtigen Baustein zur Erhöhung der Transparenz unserer Leistungen und als Kommunikationsinstrument mit unseren Patientinnen und Patienten sowie den niedergelassenen Ärzten. Über die gesetzliche Informationspflicht hinaus (siehe „Gesetzlicher Qualitätsbericht“) veröffentlichen wir daher weitergehende Informationen im Jahresbericht zur Qualitätssicherung des Clinotel-Krankenhausverbundes.

Clinotel-Qualitätsbericht für das Jahr 2009

Das Jahr 2008 hat für den CLINOTEL-Krankenhausverbund eine Reihe von weiteren positiven Entwicklungen gebracht. Neben dem Beitritt von fünf neuen innovativen Mitgliedskrankenhäusern gab es auch in diesem Berichtsjahr eine Vielzahl von Aktivitäten, welche die weitere Verbesserung der Qualität in den angeschlossenen Mitgliedshäusern zum Ziel haben. Die Verbesserung der Qualität ist das Kernziel und rückt immer weiter in den Fokus des Verbundes und der CLINOTEL-Mitgliedskrankenhäuser.

Bereits im dritten Jahr erfolgt die Erstellung eines gemeinsamen Jahresberichts zur Qualitätssicherung für das Vorjahr, um die umfassenden Aktivitäten der einzelnen Mitgliedshäuser sowie des CLINOTEL-Krankenhausverbundes zum Thema Qualitätssicherung darzustellen.

Im Jahresbericht zur Qualitätssicherung werden die umfassenden Aktivitäten der einzelnen Mitgliedshäuser sowie des Clinotel-Krankenhausverbundes zum Thema Qualitätssicherung sowie eine Reihe von Leistungszahlen dargestellt.

Der Bericht umfasst neben dem Städtischen Klinikum Gütersloh auch alle weiteren Mitgliedshäuser des Clinotel-Krankenhausverbundes und ist in drei Bereiche unterteilt. Im ersten Berichtsteil finden Sie auf den Seiten 98 bis 107 beispielhaft Maßnahmen und Projekte, mit denen wir die Patientenversorgung in unserem Haus kontinuierlich verbessert haben.

Der zweite Berichtsteil stellt Clinotel-Projekte dar, die wir gemeinsam mit der Clinotel-Geschäftsstelle im Berichtsjahr umgesetzt haben, der dritte Berichtsteil stellt verschiedene Leistungs- und Strukturdaten der einzelnen Mitgliedshäuser und des Verbundes insgesamt dar.


KTQ-Qualtätsbericht

Hier finden Sie den KTQ-Qualitätsbericht zur Zertifizierung des Städtischen Klinikums Gütersloh.


Gesetzlicher Qualitätsbericht für das Jahr 2008

Erstmals im Jahr 2005 waren alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht rückwirkend für das Jahr 2004 zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V).
Inhalt und Umfang der strukturierten Qualitätsberichte wurden in einer Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates festgelegt, um der interessierten Öffentlichkeit eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben.

Das Städtische Klinikum Gütersloh stellt Ihnen im Rahmen des strukturierten Qualitätsberichtes ausführliche Informationen über die Behandlungsmöglichkeiten und das breite Leistungsspekt-rum unseres Krankenhauses zur Verfügung.


Lesehilfe für den gesetzlichen Qualitätsbericht

Um die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser besser und einfacher verstehen zu können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Lesehilfe erstellt, die Sie hier herunterladen können.